Erneute Stellungnahme von FGK, HEA und VfW zum Wegfall der DIBt-Zulassung für Lüftungsgeräte.
Das DIBt hat zum 13. Mai 2025 das Einvernehmen der Länder zur Veröffentlichung der neuen Fassung 2025/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) eingeholt. Mit diesem Schritt ist das Veröffentlichungsverfahren für die MVV TB 2025/1 abgeschlossen. Die Länder können die MVV TB 2025/1 nun in Landesrecht umsetzen. Alle Infos dazu finden sich auf den Seiten des DIBT.
Mit der Änderung der MVV TB 2025/1 entfällt die Grundlage für einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, bezogen auf die lüftungstechnischen Anforderungen. Es verbleiben lediglich die Anforderungen und die Nachweispflicht im Bereich des Brandschutzes im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises. Lüftungstechnische Anforderungen werden zukünftig vollumfänglich durch die Herstellererklärungen nach EU 1253/2014 und der DIN EN 13142 erfüllt.
Eine zentrale Herausforderung besteht in der zeitlichen Umsetzung der MVV TB-Änderungen in das jeweilige Landesbaurecht. Um vor der Gefahr von inhaltlich unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Umsetzungsfristen zu warnen, haben sich FGK, HEA und VfW daher im Juni 2025 mit einer erneuten gemeinsamen Stellungnahme zum Wegfall der DIBt-Zulassung für Lüftungsgeräte geäußert. Da die Landesbauordnungen maßgeblich für die Genehmigung und Abnahme von Bauvorhaben sind, sehen wir als es essenziell, dass die neuen Regelungen sehr zeitnah und einheitlich in allen Bundesländern übernommen werden. Hier kann mit Verweis auf das uns vorliegende Schreiben der Bauministerkonferenz vom 10. Juni 2025 nunmehr von einem weitestgehend einheitlichen Vorgehen ausgegangen werden. Auch in Bezug auf bereits im Markt eingeführter Produkte ist dabei von Seiten der Länder klarzustellen, dass die bauaufsichtliche Zulassung für die Produkte mit der Änderung der MVV TB entfallen ist.
Den jew. aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie unter dem o.g. Link, die komplette Stellungnahme unserer drei Verbände hier.
VfW-Mitglieder finden weitere Details in den Präsentationen der Mitgliederversammlung vom 24.06.2025. Jörg Köntopp, Geschäftsführender Gesellschafter TZWL e.V., Schwerte, hat dort unter den folgenden Titel zum Thema vorgetragen: „Wegfall der Pflicht zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestimmter Lüftungsgeräte beim DIBt und Umsetzung der Änderungen der MVV TB in das jeweilige Landesbaurecht“.