Loading...

Aktuelles

Aktueller Hinweis des BMWK zur BEG: 2023 o.k., 2024 zunächst offen

Das BMWK bittet um Beachtung des aktuellen, klarstellenden Hinweises zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Kontext der Haushaltssperre:

„+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
 
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
 
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.“

Zur BEG in 2024 ist damit keine Aussage getroffen bzw. gilt dafür b.a.W. wohl die Haushaltssperre.

Unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html finden Sie den obigen Text und FAQ zur BEG (Stand 12.09.23)

To top