Aufgrund des Wegfalls der Pflicht zu einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für bestimmte Lüftungsgeräte beim DIBt stellt sich nun die Frage der zeitlichen Umsetzung der Änderungen der MVV TB in das jeweilige Landesbaurecht. Daher haben FGK und VfW zwei gemeinsame Stellungnahmen an die Landesbehörden gerichtet, eine davon mit Unterstützung der HEA.
Für bestimmte Lüftungsgeräte bestand bisher national eine Pflicht zu einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Diese Zulassungspflicht wurde vom EuGH als eine Einschränkung des freien Warenverkehrs angesehen. Im Rahmen der Überarbeitung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in 2025 ist eine Anpassung der Abschnitte B 3.2.1.10 und B 3.2.1.34 erfolgt. Die bisherigen Regelungen zur Notwendigkeit eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises, wie etwa einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), für Lüftungsgeräte sind weitestgehend entfallen.
Eine zentrale Herausforderung besteht in der zeitlichen Umsetzung der MVV TB-Änderungen in das jeweilige Landesbaurecht. Da die Landesbauordnungen maßgeblich sind für die Genehmigung und Abnahme von Bauvorhaben, ist es essenziell, dass die neuen Regelungen sehr zeitnah und einheitlich in allen Bundesländern übernommen werden. Die mögliche Umsetzungszeit von etwa zwei Jahren birgt Unsicherheiten und Kostenrisiken für die Hersteller, insbesondere bei Geräten, die derzeit in der Entwicklung sind oder bald auf den Markt kommen sollen. Ohne die schnelle Übernahme der neuen Regelungen in die Landesbauordnungen besteht die Gefahr, dass Hersteller weiterhin erhebliche Ressourcen in den Verwendbarkeitsnachweis investieren müssen. Die aktuelle Marktlage erfordert jedoch eine schnelle Umsetzung und Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen im Interesse aller Marktteilnehmer und Bauherren.
Daneben ist eine Anpassung des Umgangs mit bereits im Markt eingeführten Produkten notwendig. Von Seiten der Länder ist klarzustellen, dass die bauaufsichtliche Zulassung für die Produkte mit der Änderung der MVV TB entfallen und somit eine Anforderung und ein Nachweis der Zulassung durch die Hersteller nicht mehr gegeben ist und die Produkte auch ohne Zulassung den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen.
Die Verbände plädieren daher für einen bundesweit koordinierten und verbindlichen Zeitplan, der sicherstellt, dass die neuen Regelungen der MVV TB zeitgleich und ohne Verzögerung zeitnah in allen Ländern umgesetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Hersteller, aber auch Ingenieure und Architekten, Planungssicherheit erhalten. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Ferner galt es, die spezifischen Auswirkungen dieser Änderungen auf Einzelraumentlüftungsgeräte (sogenannte Einrohrlüfter oder „18017-Lüfter“) im Detail zu interpretieren. Diese Stellungnahme finden Sie hier.
Entsprechend sind die beiden von uns mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahmen mit FGK (und im ersten Fall auch der HEA) dem DIBt und den Landesbehörden Ende April zur Kenntnis übersandt worden.
Bei der VfW-Mitgliederversammlung am 24.06.25 in Darmstadt wird es aufgrund des Interesses der Mitgliedschaft an dem Thema eine kurze Präsentation (mit anschließender Gelegenheit zur Klärung von Fragen) geben.