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Aktuelles Positionen

Stellungnahme des VfW zum Wärmeplanungsgesetz (Referentenentwurf)

Der VfW regt an, darüber nachzudenken, bei der Wärmeplanung Informationen zur Lüftung mit WRG an geeigneten Stellen des Verfahrens zu sammeln und sie in Berichte und Evaluationen einzubeziehen, um die Planung des Heizwärmebedarfes zu verfeinern und einer Überdimensionierung von Netzen vorzubeugen.

Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme an der o.g. Verbändeanhörung des BMWK beteiligt. Dabei schlagen wir u. a. vor,

  • darüber nachzudenken, bei der Wärmeplanung Informationen zur Lüftung mit WRG an geeigneten Stellen des Verfahrens zu sammeln und sie in Berichte und Evaluationen einzubeziehen, um die Planung des Heizwärmebedarfes zu verfeinern und einer Überdimensionierung von Netzen vorzubeugen,
  • Kommunen sollten darüber nachdenken, bei ihren eigenen Bauvorhaben (z.B. der landeseigenen oder kommunalen Wohnungsbaugesellschaften) und solchen, deren Inhalt sie (z.B. im Rahmen städtebaulicher Verträge) beeinflussen können, auf den Einbau von Lüftungsanlagen mit WRG hinzuwirken. Das dort mehr investierte Geld zahlt auf die eigenen Klimaziele ein und kann (wegen der Reduktion des Heizwärmebedarfes) ggf. bei der Wärmeplanung wieder eingespart werden.
  • Bei anderweitig nicht beeinflussbaren Bauvorhaben könnten (mehr) Länder und/ oder Kommunen durch finanzielle Förderung für Bauherren den Einbau von Lüftungsanlagen mit WRG anreizen.

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