Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme an der o.g. Verbändeanhörung des BMWK beteiligt. Dabei schlagen wir u. a. vor,
- den Fördersatz in der Kategorie „Lüftungsanlagen“ bei Kombination von Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) für Lüftungsanlagen mit WRG auf das Niveau der Wärmepumpe anzuheben,
- die Zuschussförderung für Gebäude um weitere 5% auf max. 25% zu erhöhen, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit mehr als 80% WRG in einem Gebäude oder einer Wohneinheit mit eingebunden wird und
- einen Kombibonus von 5% für tiefgehende Sanierungen mit mehr als einer Maßnahme für die Kombination einer Wohnungslüftungsanlage mit WRG mit den übrigen Fördertatbeständen wie Hülle, Gebäudenetz, Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Erneuerbare Heizung vorzusehen.“
- Sämtliche veröffentlichten schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen dieser Anhörung finden Sie auf:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html, unter dem Menüpunkt: „Verbändestellungnahmen zur Überarbeitung der Förderrichtlinie BEG-Einzelmaßnahmen“.